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   AG Neuwied, 11.08.2016 - 43 C 122/16   

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https://dejure.org/2016,67198
AG Neuwied, 11.08.2016 - 43 C 122/16 (https://dejure.org/2016,67198)
AG Neuwied, Entscheidung vom 11.08.2016 - 43 C 122/16 (https://dejure.org/2016,67198)
AG Neuwied, Entscheidung vom 11. August 2016 - 43 C 122/16 (https://dejure.org/2016,67198)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 278 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 323 BGB, § 433 Abs 1 BGB, § 437 Nr 2 BGB
    Pfandversteigerung auf Veranlassung einer Kfz-Pfandkredithaus oHG: Persönliche Haftung des oHG-Gesellschafters wegen arglistigen Verschweigens gravierender Mängel an einem Kfz-Anhänger; Rückabwicklungsanspruch des Erwerbers

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11

    Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus AG Neuwied, 11.08.2016 - 43 C 122/16
    Der Käufer könne insoweit eine Aufklärung nicht erwarten, weil er diese Mängel bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen könne (vergleiche BGH NJW-RR 2012, 1078).
  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine

    Auszug aus AG Neuwied, 11.08.2016 - 43 C 122/16
    Der Verkäufer darf daher wesentliche Mängel der Kaufsache nicht verschweigen (Palandt/Ellenberger BGB 74. Aufl. § 123 Rn. 5b mit weiteren Hinweisen unter anderem auf BGH NJW 90, 975).
  • BGH, 20.12.1973 - VII ZR 184/72

    Zurechnung des arglistigen Verschweigens durch eine Hilfsperson

    Auszug aus AG Neuwied, 11.08.2016 - 43 C 122/16
    37 Die oHG ihrerseits muss sich die Kenntnis ihrer Mitarbeiter, als auch der Mitarbeiter des vom Beklagten geführten Auktionshauses, dem sie sich zur Versteigerung bedient, in entsprechender Anwendung des § 278 BGB zurechnen lassen (vergleiche BGH NJW 1974, 553).
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