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AG Neuwied, 11.08.2016 - 43 C 122/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 278 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 323 BGB, § 433 Abs 1 BGB, § 437 Nr 2 BGB
Pfandversteigerung auf Veranlassung einer Kfz-Pfandkredithaus oHG: Persönliche Haftung des oHG-Gesellschafters wegen arglistigen Verschweigens gravierender Mängel an einem Kfz-Anhänger; Rückabwicklungsanspruch des Erwerbers - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11
Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels …
Auszug aus AG Neuwied, 11.08.2016 - 43 C 122/16
Der Käufer könne insoweit eine Aufklärung nicht erwarten, weil er diese Mängel bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen könne (vergleiche BGH NJW-RR 2012, 1078). - BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87
Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine …
Auszug aus AG Neuwied, 11.08.2016 - 43 C 122/16
Der Verkäufer darf daher wesentliche Mängel der Kaufsache nicht verschweigen (Palandt/Ellenberger BGB 74. Aufl. § 123 Rn. 5b mit weiteren Hinweisen unter anderem auf BGH NJW 90, 975). - BGH, 20.12.1973 - VII ZR 184/72
Zurechnung des arglistigen Verschweigens durch eine Hilfsperson
Auszug aus AG Neuwied, 11.08.2016 - 43 C 122/16
37 Die oHG ihrerseits muss sich die Kenntnis ihrer Mitarbeiter, als auch der Mitarbeiter des vom Beklagten geführten Auktionshauses, dem sie sich zur Versteigerung bedient, in entsprechender Anwendung des § 278 BGB zurechnen lassen (vergleiche BGH NJW 1974, 553).